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www.biosphaere-alb.com >Sphäre Online<Naturschutz: Arbeiten an der Wittlinger Steige gehen wie geplant weiter Bedenken des Naturschutzes geprüft
Das Regierungspräsidium Tübingen hat vor wenigen Tagen über die Beschwerden der privaten Naturschutzverbände hinsichtlich der naturschutzrechtlichen Verträglichkeit der Schutzmaßnahmen am Wittlinger Fels entschieden. Die Frage, ob durch die Felssicherungsarbeiten erhebliche Beeinträchtigungen naturschutzrechtlicher Belange vorliegen, kann letztlich dahingestellt bleiben. Regierungspräsidium und Landratsamt sind sich in der Beurteilung einig, dass für das weitere Abräumen von brüchigem Felsmaterial die Voraussetzungen für die Erteilung einer Ausnahmegenehmigung nach dem Naturschutzgesetz gegeben sind. Ausdrücklich weist das Regierungspräsidium in seinem Schreiben vom 30. März 2009 darauf hin, dass die Sicherstellung der Verkehrssicherheit einer dem öffentlichen Straßenverkehr gewidmeten Straße (K 6706) im überwiegenden öffentlichen Interesse liegt. Ein Verzicht auf die verkehrliche Erschließung des Ortsteils Wittlingen über diese Kreisstraße sei trotz des überschaubaren Verkehrsaufkommens und der aufgrund geologischer Gegebenheiten dauerhaft anfallenden hohen Unterhaltungsaufwendungen in der Raumschaft keine akzeptanzfähige Alternative, so das Regierungspräsidium. Für die weiteren Maßnahmen ist eine baubiologische Begleitung vorgesehen, die gewährleisten soll, dass die Erhaltungsziele der Natura 2000-Gebiete berücksichtigt werden. Sie möchten den Artikel gerne weiterempfehlen? Dann klicken Sie bitte hier >> |
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